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„a posteriori“ ist Latein und müsste grammatikalisch korrekt „a posteriore“ heißen, wörtlich übersetzt „von dem, was später kommt“. Aposteriorische Urteile sind solche, welche auf Erfahrung, insbesondere auf sinnliche Wahrnehmung beruhen. Der gegenteilige Begriff sind apriorisches, bzw. erfahrungsunabhängige Urteile.