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Ablehnung

by Jan Dwornig

Innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit bezieht sich der Begriff der Ablehnung auf das Recht der Parteien, einen Schiedsrichter abzulehnen. Dieses Recht basiert auf der Freiheit, mit der Parteien die Schiedsrichter ihrer Wahl ernennen können. Dies führt in der Praxis häufiger dazu, dass Schiedsrichter ernannt werden, die der jeweiligen Partei nahe stehen und die daher befangen sein könnten. Die Möglichkeit, einen Schiedsrichter abzulehnen trägt dieser Freiheit Rechnung.

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