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Ablehnungsgründe

by Jan Dwornig

Innerhalb von Schiedsverfahren haben beteiligte Parteien das Recht dazu, einen Schiedsrichter abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Schiedsrichters, sog. Ablehnungsgründe bestehen. Darüber hinaus kommt eine Ablehnung auch dann in Frage, wenn in der Schiedsvereinbarung bestimmte Qualifikationen an das Schiedsrichteramt gebunden werden, der betreffende Schiedsrichter über diese Qualifikationen aber nicht verfügt.

Berechtigte Zweifel an der Unbefangenheit eines Schiedsrichters bestehen zum Beispiel dann, wenn er selbst Partei ist oder zu einer Partei als Mitberechtigter, Mitverpflichteter oder Regresspflichtiger steht, bei Parteistellung eines bestehenden oder früheren Ehegatte, eines nahen Verwandten oder eines Verschwägerten, wenn der Schiedsrichter über eine Vertretungsbefugnis für eine Partei verfügt, wenn er selbst in Bezug auf eine bestimmte Sache bereits als Zeuge oder als Sachverständiger vernommen wurde oder wenn er an einem früheren Verfahren in derselben Sache mitgewirkt hat.

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