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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Acceptio“ „Annahme“. Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Acceptio“ „Annahme“. Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner