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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „actio exercitoria et institoria “ „Reederklage / exercitor navis“ „Klage gegen den Geschäftsinhaber“. Anwendungsfälle ist die Klage gegen den Reeders wegen Fehlern des Kapitäns oder die Klage gegen den Geschäftsinhabers wegen eines Fehlers eines seiner Angestellten.