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ad-hoc Schiedsgericht

by Jan Dwornig

Ein ad-hoc Schiedsgericht wird auch als Gelegenheitsschiedsgericht bezeichnet. Es unterscheidet sich von einem institutionellen Schiedsgericht und wird dadurch gekennzeichnet, dass ihm von den Parteien für einen bestimmten Streitfall die Entscheidungsmacht übertragen wird, ohne dass es zu einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht kommt. Entscheiden sich Parteien für ein ad-hoc Schiedsgericht, dann sind sie selbst für die Schiedsvereinbarung, die Schiedsordnung, den Schiedsrichtervertrag und ähnliche Bestandteile der Schiedsgerichtsbarkeit zuständig.

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