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Affiliate

by Jan Dwornig

Affiliate = Verbundenes Unternehmen: Verbundene Unternehmen sind die einzelnen Unternehmen eines Konzerns, die rechtlich selbstständig aber wirtschaftlich verbunden sind. Eine Legaldefinition findet sich in § 15 AktG: „Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 18), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292) sind.“

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