150
Agio = wörtlich Bequemlichkeit (ital.), Aufschlag: Im Finanzwesen bezeichnet Agio einen Aufschlag, der bei bestimmten Geschäftsarten zusätzlich zum Kaufpreis oder Kurswert verlangt werden kann. Es ist ein Aufschlag auf den Nennwert und wird in der Regel in Prozent angegeben. Das Gegenteil ist das „Disagio“, also der Abschlag.