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Amortization

by Jan Dwornig

Amortization = Amortisation: Im Allgemeinen versteht man hierunter den Zeitraum in welchem die Anschaffungsausgaben einer bestimmten Investition durch die dadurch entstehenden Einzahlungen gedeckt werden. Im Steuerrecht meint Amortisation die Abschreibung auf immaterielle Wirtschaftsgüter. Besondere Bedeutung hat dies, wenn im Gesetzestext auf das EBITDA Bezug genommen wird, insbesondere in der Zinsschrankenregelung. Im GmbH-Recht versteht man hierunter gem. § 34 GmbH-Gesetz die Einziehung von Geschäftsanteilen einzelner Gesellschafter. Diese ist jedoch nur zulässig, wenn es im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Weiter wird unterschieden zwischen der einfachen Amortisation, bei welcher der Gesellschafter zuzustimmen hat, und der Zwangsamortisation. Die Voraussetzungen hierzu befinden sich im § 34 Abs. 2 GmbHG.

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