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Anti-Dilution Provision

by Jan Dwornig

Anti-Dilution Provision = Verwässerungsschutzklausel: Erstaktionären werden durch solch eine Klausel bei einer Kapitalerhöhung davor geschütztt, dass die Proportion ihrer Anteile an der Gesellschaft sich nicht. Dies kann durch die Einräumung eines Zeichnungsrechts erfolgen.

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