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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad absurdum“ „der Schluss aus dem Absurden her“, Schluss vom absurden Ergebnis auf die falsche Auslegung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad absurdum“ „der Schluss aus dem Absurden her“, Schluss vom absurden Ergebnis auf die falsche Auslegung
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner