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Die Aufrechnung innerhalb von Schiedsverfahren, also die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung, ist innerhalb der ZPO nicht geregelt worden. Der Gesetzgeber vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Aufrechnung um eine Problemstellung handelt, die aufgrund ihrer Komplexität nicht für eine gesetzliche Regelung geeignet ist. Stattdessen hat man sich hierbei weitgehend am BGB zu orientieren.