Außenhandelsschiedsgerichte sind von den Vertragspartnern, bzw. Streitparteien bestimmte Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten aus Verträgen, die den Außenhandel betreffen.
Außenhandelsschiedsgerichte
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Außenhandelsschiedsgerichte sind von den Vertragspartnern, bzw. Streitparteien bestimmte Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten aus Verträgen, die den Außenhandel betreffen.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner