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Bad Leaver = Schlechter Verlasser: Es handelt sich hierbei um einen Gesellschafter oder Manager eines Unternehmens, der das Unternehmen vor Zeitpunkt des Verkaufes der Anteile verlässt.
Bad Leaver = Schlechter Verlasser: Es handelt sich hierbei um einen Gesellschafter oder Manager eines Unternehmens, der das Unternehmen vor Zeitpunkt des Verkaufes der Anteile verlässt.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner