Prinzipiell gibt es zwei Situationen, die zu der Beendigung des Schiedsverfahrens führen. Zum einen endet ein Schiedsverfahren grundsätzlich mit dem Schiedsspruch. Zum anderen kann es durch einen verfahrensbeendenden Beschluss des Schiedsgerichts beendet werden. Ein solcher Beschluss kann unter verschiedenen Voraussetzungen erlassen werden. Hierzu zählen unter anderem die Nichteinreichung der Schiedsklage, die Rücknahme der Schiedsklage, die einverständliche Verfahrensbeendigung (Schiedsvergleich), das Nichtbetreiben des Schiedsverfahrens durch die Parteien oder die Unmöglichkeit der Vorführung des Schiedsverfahrens. All dieses führt zur Beendigung des Schiedsverfahrens.
Beendigung des Schiedsverfahrens
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