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Beteiligte des Schiedsverfahrens

by Jan Dwornig

Beteiligte des Schiedsverfahrens sind das Schiedsgericht und die Schiedsrichter, die Parteien, die Parteivertreter. Darüber hinaus auch die staatlichen Gerichte jedoch nur in Bezug auf bestimmte Überwachungs- und Hilfsfunktionen. Bei dem Schiedsgericht kann es sich um ein ad-hoc Schiedsgericht oder um ein institutionelles Schiedsgericht handeln. Die Schiedsrichter werden von den Parteien nach den Vorgaben der jeweiligen Schiedsvereinbarung ernannt. Parteien sind die Vertragspartner, die eine Schiedsvereinbarung miteinander abgeschlossen haben. Deren Parteivertreter können sowohl Rechtsanwälte als auch sonstige Bevollmächtigte sein. Das staatliche Gericht kann, je nach Situation und Rechtslage, in die Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern einbezogen werden, Hilfsfunktionen, wie die Vernehmung von Zeugen oder das Ersuchen einer Behörde um Vorlage einer Urkunde, übernehmen, Schiedssprüche unter bestimmten Voraussetzungen aufheben und ist für die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen zuständig.

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