204
Von Branchenschiedsgericht spricht man immer dann, wenn sich institutionelle Schiedsgerichte auf die besonderen Anforderungen bestimmter Branchen spezialisiert haben. Dieses Praxis macht immer dann Sinn, wenn zur Beurteilung von Sachverhalten ein besonderes Maß an Fachkenntnis erforderlich ist, das über allgemeine Kenntnisse deutlich hinausgeht.