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Buy-Back = Rückkauf: Bezeichnung für den Vorgang, wenn ursprüngliche Anteilseigner die Anteile von einem PE-Fond zurückkaufen.
Buy-Back = Rückkauf: Bezeichnung für den Vorgang, wenn ursprüngliche Anteilseigner die Anteile von einem PE-Fond zurückkaufen.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner