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Buy-Out = Auskauf: Unternehmenskauf durch Käufer, die bereits in Geschäftsbeziehung oder Rechtsbeziehung zu dem zu verkaufenden Unternehmen stehen.
Buy-Out = Auskauf: Unternehmenskauf durch Käufer, die bereits in Geschäftsbeziehung oder Rechtsbeziehung zu dem zu verkaufenden Unternehmen stehen.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner