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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „casum sentit dominus“ „der Eigentümer trägt den Schaden, Grundsätzlich trifft der Schaden denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Es sei denn es liegen besondere Gründe („Zurechnungsgründe“) vor, dann gewährt die Rechtsordnung der geschädigten Person einen Ersatz für den erlittenen Schaden. Dabei soll eine Überwälzung des Schadens stattfinden.