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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „condictio ob turpem vel iniustam causam“ „die Rückforderung für den unsittlichen oder unrechten Fall“. Dieser Fall ist im deutschen Recht in § 817 BGB geregelt.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „condictio ob turpem vel iniustam causam“ „die Rückforderung für den unsittlichen oder unrechten Fall“. Dieser Fall ist im deutschen Recht in § 817 BGB geregelt.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner