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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „contra legem“ „gegen das Gesetz“. Der Begriff wird verwendet, wenn eine Meinung oder ein Urteil nicht der gesetzlichen Regelung entspricht.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „contra legem“ „gegen das Gesetz“. Der Begriff wird verwendet, wenn eine Meinung oder ein Urteil nicht der gesetzlichen Regelung entspricht.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner