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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Da mihi facta, dabo tibi ius“ „Liefere mir die Tatsachen, dann werde ich dir das Recht geben“. Dieser römische Rechtsgrundsatz findet sich im deutschen Recht in §§ 130, 253 ZPO.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Da mihi facta, dabo tibi ius“ „Liefere mir die Tatsachen, dann werde ich dir das Recht geben“. Dieser römische Rechtsgrundsatz findet sich im deutschen Recht in §§ 130, 253 ZPO.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner