139
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „de lege ferenda“ „nach dem noch zu machendem Recht“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „de lege ferenda“ „nach dem noch zu machendem Recht“
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner