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DIS Kostenordnung

by Jan Dwornig

Die DIS Kostenordnung ist als Anlage zur DIS Schiedsordnung verfügbar und gibt Auskunft über die Gesamtkosten bei Einleitung eines DIS Schiedsgerichtsverfahrens. Innerhalb der Gebührentabelle werden vor allem die jeweiligen Schiedsrichterhonorare berücksichtigt. Auslagen des Schiedsgerichts und Parteikosten sind dabei nicht enthalten.

Auf den Internetseiten der DIS stellt die Institution seit dem Jahr 2016 unter der Adresse www.dis-arb.de/de/22/gebuehrenrechner2016/uebersicht-id0 einen eigenen Gebührenrechner zur Verfügung. Nach Eingabe des Streitwertes, des Streitwertes der Widerklage, der Anzahl der beteiligten Parteien und der Anzahl der Schiedsrichter können hier die Kosten der Verfahrenseinleitung, der Widerklageerhebung und die Gesamtkosten abgerufen werden.

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