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DIS-SchO

by Jan Dwornig

Die DIS Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) ist in ihrer jetzigen Ausführung seit dem 1.7.1998 in Kraft und steht interessierten Parteien aller Nationalitäten für Schiedsverfahren zur Verfügung. Einleitend empfiehlt die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit allen Parteien, die auf die DIS-SchO Bezug nehmen wollen, die folgende Schiedsklausel:

„Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“

Hierbei wird, vor allem im Falle von Auslandsberührung empfohlen, den Ort des Schiedsverfahrens, die Anzahl der Schiedsrichter, die Sprache des Schiedsverfahrens und das anwendbare Recht verbindlich zu vereinbaren.

Die DIS-SchO orientiert sich insgesamt an den Regelwerken und Arbeiten der UNCITRAL und zeichnet sich unter anderem durch ihre Präzision aus. Dies bezieht sich vor allem auf das anwendbare materielle und Schiedsverfahrensrecht.

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