Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) mit Sitz in Den Haag unterhält ein eigenes Schiedsgericht. Es bietet deutschen und niederländischen Unternehmen die Möglichkeit, vertraglich vereinbarte Streitigkeiten außergerichtlich und neutral beizulegen.
Besonderheiten:
Schiedsordnung: Die DNHK verfügt über eine eigene Schiedsordnung aus dem Jahr 2005.
Verfahren: Ein Antrag kann auf Deutsch oder Niederländisch eingereicht werden. Zuständig ist das Sekretariat in Den Haag, das das Verfahren organisatorisch begleitet.
Fokus: Vor allem bilaterale Handelsbeziehungen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen.
Mehr zu Ablauf, Antragstellung und Kosten im Beitrag:
👉 DNHK Schiedsverfahren – Deutsch-Niederländische Handelskammer
