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EuGVVO

by Jan Dwornig

Die Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) wurde als EG-Verordnung 44/2001 am 16. Januar 2001 veröffentlicht und trat am 1. März 2002 in Kraft. Sie regelt einerseits die internationale Zuständigkeit von Gerichten gegenüber Beklagten, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und andererseits die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen Mitgliedsstaaten.

Die EuGVVO ist dabei nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit anwendbar, da dieser Rechtsbereich innerhalb der Verordnung ausdrücklich ausgenommen wurde.

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