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Lateinisch, übersetzt heißt „ex nunc“ „von nun an“, Rechtshandlung wirkt nur für die Zukunft (gesetzlicher Regelfall), Gegenbegriff ist „ex tunc“
Lateinisch, übersetzt heißt „ex nunc“ „von nun an“, Rechtshandlung wirkt nur für die Zukunft (gesetzlicher Regelfall), Gegenbegriff ist „ex tunc“
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner