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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex tunc“ „von damals an“, eine Rechtshandlung ändert die Rechtshandlung für die Vergangenheit, Gegenbegriff „ex nunc“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex tunc“ „von damals an“, eine Rechtshandlung ändert die Rechtshandlung für die Vergangenheit, Gegenbegriff „ex nunc“
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner