Finanztermingeschäfte ist grundsätzlich der Handel mit Wertpapieren mit einer Frist von zwei Börsen- oder Arbeitstagen, innerhalb derer die gekauften Papiere geliefert werden müssen. Wird dagegen vereinbart, das eine Lieferung erst nach dieser Frist erfolgt, dann handelt es sich um ein Finanztermingeschäft. Beispiele hierfür sind unter anderem Optionen oder Futures. Da Schiedsfähigkeit grundsätzlich für alle vermögensrechtlichen Ansprüche besteht, fallen auch Finanztermingeschäfte unter diese Regelung, die in § 1030 ZPO fixiert ist.
Finanztermingeschäfte
238