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Aus dem Lateinischen, übersetzt heißt „furtum usus“ „Gebrauchsdiebstahl“, „Gebrauchsanmaßung“, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht.
Aus dem Lateinischen, übersetzt heißt „furtum usus“ „Gebrauchsdiebstahl“, „Gebrauchsanmaßung“, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner