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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „genus non perit“ „eine Gattung geht nicht unter“, der Rechtssatz meint, dass die Leistung einer Sache Sache, die nur der Gattung nach geschuldet ist, nicht unmöglich werden kann, weil (und solange) es noch weitere Elemente dieser Gattung gibt, die Gattungsschuld ist im deutschen Recht in § 243 BGB geregelt