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gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren

by Jan Dwornig

Im gesellschaftsrechtlichen Bereich muss grundlegend zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Streitigkeiten unterschieden werden, auf die sich Schiedsvereinbarungen beziehen können. Dies sind zum einen satzungsrechtliche Streitigkeiten und zum anderen individualrechtliche Auseinandersetzungen. Die satzungsmäßigen Schiedsgerichte sind für die AG und für die GmbH zulässig. Für die OHG, die KG, die Massen- und PublikumsKG und die GmbH & Co KG sind sie dies nicht. Grundlegendes ist innerhalb des § 1066 ZPO geregelt.

Individualrechtliche Streitigkeiten werden dagegen in den §§ 1025 ff. ZPO behandelt. Hierbei muss grundsätzlich immer geklärt werden, ob bestimmte Streitfälle tatsächlich unter die objektive Schiedsfähigkeit fallen.

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