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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „in dubio mitius“ „im Zweifel das Mildere“, im Völkerrecht bedeutet dies, dass bei der Auslegung von Verträgen im Zweifel immer das souveränitätsschonendere gemeint war
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „in dubio mitius“ „im Zweifel das Mildere“, im Völkerrecht bedeutet dies, dass bei der Auslegung von Verträgen im Zweifel immer das souveränitätsschonendere gemeint war
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner