Home Inhalt der Schiedsvereinbarung
A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

Inhalt der Schiedsvereinbarung

by Jan Dwornig

Eine wirksame Schiedsvereinbarung bildet die Grundlage von jedem Schiedsverfahren. Getroffen werden kann diese sowohl im Vorfeld eines Rechtsstreits als auch nach dessen Eintreten. Die grundlegenden Anforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung sind in § 1029 ZPO definiert. Danach handelt es sich bei der Schiedsvereinbarung um ein Übereinkommen der Parteien, Streitigkeiten, die in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Den Parteien bleibt es dabei überlassen, ob die Schiedsvereinbarung im Rahmen einer selbstständigen Vereinbarung oder in Form einer Klausel in einem Vertrag geschlossen wird.

Den Parteien steht innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit eine umfassende Regelbefugnis zu. Diese Befugnis kommt allerdings nur dann zum tragen, wenn im Rahmen der Schiedsvereinbarung möglichst viele Inhalte geregelt sind. Hierzu zählen insbesondere die Tragweite der Schiedsvereinbarung, die Besetzung, Bestellung und Vergütung des Schiedsgerichts, das anwendbare Recht, die Verfahrenssprache und der Schiedsort, die Verfahrensrichtlinien und wichtige Fristen. Diese Bereiche sollten innerhalb der Schiedsvereinbarung nicht nur im Rahmen von ad-hoc Schiedsgerichten, sondern auch im Rahmen von institutioneller Schiedsgerichtsbarkeit mit Inhalten gefüllt werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner