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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „invitatio ad offerendum“ „Einladung ein Angebot zu machen“, hierbei handelt es sich um ein nicht bindendes / freibleibendes Angebot
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „invitatio ad offerendum“ „Einladung ein Angebot zu machen“, hierbei handelt es sich um ein nicht bindendes / freibleibendes Angebot
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner