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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iussum“ „Einwilligung“. Die Einwilligung ist in § 183 S. 1 BGB als vorherige Zustimmung legaldefiniert. siehe auch ratihabitio.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iussum“ „Einwilligung“. Die Einwilligung ist in § 183 S. 1 BGB als vorherige Zustimmung legaldefiniert. siehe auch ratihabitio.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner