Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „O cives, cives quaerenda pecunia primum est, virtus post nummos“ „O Bürger, Bürger, für euch ist der Gelderwerb das Wichtigste, die Tugend kommt erst nach…
Kategorie: Latein
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Onus probandi“ „die Beweislast“, die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „offerta ad incertas personas“ „das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis“, rechtsverbindliches Angebot an jedermann, der Gegenbegriff ist die „invitatio ad offerendum„
Aus dem Lateinisch,en übersetzt heißt „obiter dictum“ „das nebenbei Gesagte“, in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die zur Entscheidung in der Sache eigentlich nicht erforderlich war, Gegenbegriff ist die „ratio decidendi„