197
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex arbitri“ „das Recht am Ort des Sitzes des Schiedsgerichts“, Rechtsbegriff des internationalen Privatrechts, nachdem das anwendbare Recht nach den Kollisionsnormen des am Sitz des Schiedsgerichts geltenden internationalen Privatrechts bestimmt wird, bei staatlichen Gerichten wäre der Begriff lex fori