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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex causae“ „das Recht des Falles“, Rechtsbegriff des internationalen Privatrechts, er bezeichnet das (nationale) Recht das auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwenden ist
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex causae“ „das Recht des Falles“, Rechtsbegriff des internationalen Privatrechts, er bezeichnet das (nationale) Recht das auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwenden ist
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner