Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex fori“ „das Recht des Gerichts(ortes)“, Rechtsbegriff des internationalen Privatrechts, er bezeichnet Recht das am Ort des angerufenen Gerichts gilt, insbesondere das Verfahrensrecht das am Ort des jeweils angerufenen Gerichts gültig ist. In Bezug auf die Schiedsgerichtsbarkeit erfolgt die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach den sogenannten Kollisionsregeln der lex fori. Darin ist festgelegt, ob eine Rechtswahl der Parteien berücksichtigt werden kann und welches Recht letztlich Anwendung findet. Dabei bestimmt die lex fori auch die Nationalität des betreffenden Schiedsverfahrens und des Schiedsspruchs. Die ist daher auch für die spätere Durchsetzung von Schiedssprüchen von großer Bedeutung.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die lex fori durch den Sitz des Schiedsgerichts bestimmt wird.