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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex generalis“ „das allgemeine Gesetz“, Rechtsbegriff der ein Gesetz bezeichnet, das einen Sachverhalt abstrakter umschreibt, der Gegenbegriff ist „lex specialis“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex generalis“ „das allgemeine Gesetz“, Rechtsbegriff der ein Gesetz bezeichnet, das einen Sachverhalt abstrakter umschreibt, der Gegenbegriff ist „lex specialis“
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner