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London Court of International Arbitration

by Jan Dwornig

Der London Court of International Arbitration (LCIA) gehört zu den ältesten Institutionen der Schiedsgerichtsbarkeit weltweit. Seine Geschichte beginnt im Jahr 1883, als durch den Court of Common Council of the City of London ein spezieller Ausschuss eingerichtet wurde, der das Ziel verfolgte, ein Tribunal für die Beilegung von nationalen und transnationalen Auseinandersetzungen im Bereich des Handel zu gründen. Nach langwierigen Verhandlungen und Planungen wurde schließlich im Jahr 1891 der The City of London Chamber of Arbitration ins Leben gerufen, im Jahr 1903 in London Court of Arbitration und im Jahr 1981 letztlich in London Court of International Arbitration umbenannt.

Heute gehört der LCIA zu den größten international aktiven Organisationen der Schiedsgerichtsbarkeit. Rein formal handelt es sich bei der Institution um eine Aktiengesellschaft ohne Gewinnorientierung, die nach englischem Recht eingetragen ist. Der London Court of International Arbitration verfügt über ein eigenständiges Regelwerk, das nicht nur im Rahmen eigener Verfahren Anwendung findet, sondern auch bei ad-hoc Schiedsverfahren eingesetzt wird. Die aktuelle Schiedsgerichtsordnung stammt aus dem Jahr 1998. Der LCIA kann unabhängig vom jeweiligen Ort der Niederlassung und unabhängig vom Rechtssystem von Parteien angerufen werden. Neben den Aktivitäten in Sachen Schiedsgerichtsbarkeit engagiert sich der London Court of International Arbitration auch im Bereich der Mediation.

Eine Besonderheit besteht darin, dass der LCIA deutlich weniger stark in den administrativen Ablauf von Schiedsverfahren eingreift als es bei anderen institutionellen Schiedsgerichten der Fall ist. Mitunter spricht man daher von einer minimalistischen Schiedsgerichtsorganisation, wenn es um den London Court of International Arbitration geht. Die Einleitung von Schiedsverfahren erfolgt durch einen entsprechenden Antrag beim Registrar des LCIA Schiedsgerichtshofs. Hierbei müssen sowohl die Schiedsvereinbarung als auch der jeweilige Vertrag und die Bestätigung der Zustellung an die Parteien vorgelegt werden. Außerdem ist ein Nachweis über die Zahlung des Vorschusses zu erbringen. Darüber hinaus muss der Antrag eine kurze Darstellung des Sachverhalts der Streitigkeit enthalten, die allerdings nicht den Rang einer Klageschrift hat. Die Kosten der Organisation und die Honorare der Schiedsrichter sind bei Schiedsverfahren über den London Court of International Arbitration nicht vom jeweiligen Streitwert abhängig, sondern werden auf Stundenbasis berechnet.

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