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Lugano-Übereinkommen, bzw. das Luganer Übereinkommen, (Abk. LugÜ), hierbei handelt es sich um das „Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“, das im Oktober 2007 abgeschlossen, im Dezember 2009 von der Bundesversammlung genehmigt und zum 1. Januar 2011 für die Schweiz in Kraft getreten ist.