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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora debitoris“ „der Verzug des Schuldners“, Schuldnerverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 286 ff. BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „mora debitoris“ „der Verzug des Schuldners“, Schuldnerverzug, im deutschen Recht geregelt in den §§ 286 ff. BGB
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner