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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ne bis in idem“ „nicht zweimal in demselben“, Niemand darf zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden, im deutschen Recht findet sich dies in Art. 103 III GG
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ne bis in idem“ „nicht zweimal in demselben“, Niemand darf zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden, im deutschen Recht findet sich dies in Art. 103 III GG
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner