Unter den Begriff der öffentlich-rechtlichen Ansprüche fallen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Organisationen, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet wurden. Beispiele für solche Organisationen sind unter anderem die Gebietskörperschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch die Stiftungen des öffentlichen Rechts. In Bezug auf die Schiedsgerichtsbarkeit können auch öffentlich-rechtliche Ansprüche über eine objektive Schiedsfähigkeit nach § 1030 Abs. 1 S. 1 ZPO verfügen, wenn es sich hierbei um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt.
öffentlich-rechtliche Ansprüche
290
previous post