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Parteifähigkeit

by Jan Dwornig

Grundsätzlich versteht man unter der Parteifähigkeit die Fähigkeit, an einem Gerichtsverfahren als Kläger oder als Beklagter teilzunehmen. Innerhalb der ZPO wird die Parteifähigkeit an die Rechtsfähigkeit gekoppelt. Im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit verweist das Zivilprozessrecht bei Ausländern auf das jeweilige Heimatrecht, wenn es um natürliche Personen geht und auf das Sitzrecht, wenn es um juristische Personen geht. Die Parteifähigkeit muss deutlich von der Prozessfähigkeit unterschieden werden. Beispielhaft wird dies im Falle von minderjährigen Kindern deutlich. Diese sind zwar nicht prozessfähig, können aber über Parteifähigkeit verfügen.

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