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patentrechtliches Schiedsverfahren

by Jan Dwornig

Im Bezug auf patentrechtliche Streitigkeiten vor dem Hintergrund der Schiedsgerichtsbarkeit muss man zwei unterschiedliche Rechtsbereiche voneinander unterscheiden. Zum einen gilt, dass für sämtliche Klagen auf die Zurücknahme oder die Nichtigerklärung von Patenten oder die Erteilung von Zwangslizenzen immer ausschließlich die Patentgerichte zuständig sind. Dies folgt alleine schon aus der Natur eines Patentes und aus dem eigentlichen Akt der Patenterteilung. Solche Streitigkeiten sind daher grundsätzlich von der Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen. Zum anderen ist es aber möglich und auch üblich, dass in Bezug auf die konkreten Ansprüche, die sich aus einem Patent oder seiner Verwertung ergeben, Schiedsvereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien abgeschlossen werden.

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